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Kassensicherungsverordnung im Parkraummanagement

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt seit 2017 technische Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Kassensysteme im Sinne des § 146a der Abgabenordnung (AO). Die Diskussion rund um die KassenSichV hat in den vergangenen Jahren viele Branchen beschäftigt – insbesondere dort, wo elektronische Kassensysteme zum Einsatz kommen.

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Mit der Einführung der Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sollen Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen verhindert werden. „Digitale Aufzeichnungen“ meint finanzrelevante Transaktionsdaten, also alle Daten, die bei einem Verkauf, einer Zahlung oder einer Buchung in einem elektronischen Kassensystem entstehen.

Während Händler, Gastronomie und zahlreiche Dienstleister ihre Kassensysteme umrüsten mussten, betrifft diese Pflicht einen Bereich ausdrücklich nicht: Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung.

Warum Parkscheinautomaten ausgenommen sind

Die KassenSichV definiert sehr klar, welche Systeme unter die TSE-Pflicht fallen. Klassische elektronische Registrierkassen gehören dazu – Parkscheinautomaten dagegen nicht. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Parkscheinautomaten technisch, organisatorisch und funktional anders arbeiten als klassische Verkaufsstellen (ähnlich wie Fahrscheindrucker oder Fahrscheinautomaten im ÖPNV).

Das Ergebnis: Parkscheinautomaten – ob im On-Street- oder Off-Street-Kontext – benötigen keine TSE. Damit entfällt für Kommunen, Parkraumbewirtschafter und Betreiber jeglicher Aufrüstungsdruck, finanzielle Belastung oder Risikofaktor durch technische Umstellungen.

Digitale Bezahlmethoden im Aufwind

Der zeitweise diskutierte Zwang zur Umrüstung hat die Branche aufgeschreckt, aber er hatte auch eine positive Nebenwirkung: Er hat die Aufmerksamkeit für bargeldlose und vollständig digitale Parklösungen geschärft.

Die Debatte hat vielen Verantwortlichen gezeigt, wie abhängig traditionelle Parksysteme von Hardware, Bargeldsammlung, Wartung und Manipulationsschutz sind. Gleichzeitig haben sich digitale Bezahlmethoden längst als nutzerfreundliche und zukunftssichere Alternative etabliert:

  1. Kartenzahlung am Automaten

Viele Betreiber setzen mittlerweile auf Automaten, die ausschließlich EC- und Kreditkartenzahlung (auch kontaktlos via NFC) ermöglichen. Ganz ohne Bargeld und damit ganz ohne die typischen Risiken und Kosten.

  1. Mobiles Bezahlen am Smartphone

Im öffentlichen Straßenraum ist die mobile Zahlung am Smartphone schon seit Jahren üblich. Parkende können damit bequem via Smartphone bezahlen – ohne Parkschein, ohne Automat. Diese Entwicklung greift nun immer stärker auch im Off-Street-Bereich, also in Parkhäusern, Tiefgaragen und Freiflächen, die früher ausschließlich mit Schranke und Automat funktionierten.

Genau hier setzt das digitale Parksystem von Peter Park an: Durch automatische Kennzeichenerkennung entfällt der gesamte physische Ticketprozess. Kein Ticket, kein Automat, kein Papier – stattdessen digitale Erfassung bei Ein- und Ausfahrt und flexible Zahlungsoptionen. Das reduziert Aufwand und Kosten für Betreiber und bietet Parkenden ein durchgehend komfortables Parkerlebnis, inklusive nahtloser, moderner Bezahlung.

  1. Ticketverkauf im Onlineshop

Einige Parkflächen bieten Ihren Parkenden Zeittickets (z.B. Tagestickets, Monatstickets, …) an, die bislang meist am Automaten vor Ort gekauft werden müssen. Mit einem digitalen Parksystem lässt sich dieser Prozess deutlich vereinfachen: Parkende können ihre Zeittickets bequem online erwerben, sparen sich den Weg zum Automaten und müssen kein physisches Ticket mehr mitführen oder riskieren, es zu verlieren.

Ein weiterer Vorteil des digitalen Onlineshops: Dauerparker, etwa Mitarbeitende oder Anwohner, können ihre Parkberechtigungen selbst verwalten. Nach einer einmaligen Verifizierung hinterlegen sie einfach ein oder mehrere Kennzeichen. Der gesamte Prozess läuft damit eigenständig und digital ab – was den Verwaltungsaufwand für Parkflächeninhaber deutlich reduziert.

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Neue Freiheit für nachhaltige Entscheidungen

Mit der klaren gesetzlichen Ausnahme von Parkscheinautomaten in der Kassensicherungsverordnung erhalten Parkflächeninhaber eine völlig neue Handlungsfreiheit. Ohne TSE-Pflicht, ohne unnötige Aufrüstungskosten und ohne regulatorischen Zeitdruck können sie ihre Parkflächen nun strategisch weiterentwickeln – hin zu modernen, effizienten und nachhaltigen Lösungen. Digitale Systeme mit bargeldlosen Bezahlmethoden lassen sich so zukunftssicher einführen, ohne dass technische Pflichtmaßnahmen den Fortschritt ausbremsen. Das Ergebnis: mehr Flexibilität für Besitzer und ein deutlich verbessertes Parkerlebnis für alle Nutzenden.

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Häufig gestellte Fragen zur Parkraumüberwachung

Was ist digitale Parkraumüberwachung?

Digitale Parkraumüberwachung ist eine Technologie, die es ermöglicht, Parkflächen automatisch zu überwachen und zu verwalten. Dabei werden Systeme wie Kennzeichenerkennung und Echtzeit-Datenanalyse genutzt, um die Parkdauer zu überprüfen, Verstöße zu erkennen und die Parkraumauslastung in Echtzeit zu überwachen – ganz ohne manuelle Eingriffe.

Welche Vorteile bietet digitale Parkraumüberwachung?

Effizienzsteigerung: Automatische Überwachung reduziert den Verwaltungsaufwand.

Kostensenkung: Geringer Hardwareeinsatz und minimale Wartung senken Betriebs- und Investitionskosten.

Bessere Parkraumnutzung: Echtzeit-Überwachung sorgt dafür, dass Stellplätze für die richtigen Nutzer verfügbar sind.

Benutzerfreundlichkeit: Einfaches Parken für Ihre Nutzer ohne manuelle Schranken oder Tickets.

Datenschutz: Unsere Lösungen sind DSGVO-konform und gewährleisten sichere Datenspeicherung.

Wie funktioniert die Kennzeichenerkennung?

Die Kennzeichenerkennung scannt die Nummernschilder von Fahrzeugen, die eine Parkfläche betreten oder verlassen. Das System erfasst die Parkdauer und prüft, ob die Parkvorschriften eingehalten werden. Verstöße wie Überziehen der Parkzeit oder fehlendes Parkentgelt werden automatisch erkannt und entsprechend bearbeitet.

Ist die digitale Parkraumüberwachung sicher und datenschutzkonform?

Ja, unsere Systeme sind DSGVO-konform und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Privatsphäre. Die erfassten Daten werden datenschutzkonform verarbeitet und nur die notwendigen Informationen werden gespeichert, um den Parkvorgang zu überwachen.

Wie schnell kann die digitale Parkraumüberwachung implementiert werden?

Die digitale Lösung ist oft innerhalb eines Tages implementiert. Sie benötigen lediglich Scanner und Schilder, um die Nutzer über die Parkregeln zu informieren. Wir installieren schnell und ohne große bauliche Veränderungen oder lange Ausfallzeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Welche Arten von Parkflächen kann ich mit der digitalen Lösung überwachen?

Unsere Lösung eignet sich für alle Arten von Parkflächen, sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich. Sie kann in Einkaufszentren, Flughäfen, Hotels, Gesundheitszentren, an Badeseen, Stränden und Bergbahnen eingesetzt werden. Die digitale Parkraumüberwachung ist skalierbar und anpassbar, um den Anforderungen jeder Parkfläche gerecht zu werden.

Wie profitieren meine Kunden von der digitalen Parkraumüberwachung?

Durch die digitale Parkraumüberwachung profitieren Ihre Kunden von einer stressfreien Parkraumerfahrung. Sie müssen nicht länger nach einem Parkplatz suchen oder sich um Parkscheine kümmern. Unsere Echtzeit-Daten sorgen dafür, dass Stellplätze immer optimal genutzt werden, und die automatisierte Parkzeitkontrolle stellt sicher, dass Fremdparker ferngehalten werden.

Kann die digitale Parkraumüberwachung mit anderen Systemen integriert werden?

Ja, unsere Lösungen lassen sich problemlos mit anderen Systemen und Park-Apps integrieren, um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern. Wir bieten flexible Integrationen, die es ermöglichen, verschiedene Systeme wie Online-Zahlung oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge miteinander zu verbinden.

Werden auch ausländische Kontrollschild erkannt?

Ja. Es können Kontrollschild aus allen europäischen Ländern erfasst werden.

Müssen Autofahrer:innen bei der Einfahrt abbremsen?

Nein. Die Autofahrer:innen müssen lediglich die Geschwindigkeitsbegrenzungen der geltenden Straßenverkehrsordnung einhalten.

Wie funktioniert die Kontrollschilderfassung?

Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kontrollschild eines Fahrzeugs automatisch erkannt. Es findet keine dauerhafte Videoaufzeichnung statt. Lediglich bei Erkennung eines Kontrollschilds erfolgt eine einmalige datenschutzkonforme Erfassung des Kontrollschildbereichs.

Wie verhält sich das System bei Regen oder Schnee?

Der Kontrollschildscanner ist mit einem Witterungsschutz und Heizelement ausgestattet und für sämtliche Witterungsverhältnisse ausgelegt.

Funktioniert die Kontrollschilderkennung auch bei Dunkelheit?

Ja. Die Kontrollschilderkennung arbeitet bei Dunkelheit mithilfe von zusätzlicher Infrarotbeleuchtung.

Wo kann Peter Park eingesetzt werden?

Die Lösung eignet sich für alle klar begrenzten Parkflächen abseits der öffentlichen Straßen. Die Technik kann sowohl im Innen-, als auch im Außenbereich eingesetzt werden. Beispielsweise sind Außenstellflächen, Parkhäuser oder in Tiefgaragen.

Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?

Die Peter Park ist verantwortlich für den datenschutzkonformen Betrieb des Parkraumsystems.

Muss die Kontrollschilderfassung bei der jeweiligen Datenschutzbehörde gemeldet werden?

Nein, Sie müssen die Kontrollschilderkennung nicht bei der Datenschutzbehörde melden.

Ist die Kontrollschilderfassung in Deutschland erlaubt?

Ja, unter Beachtung der geltenden DSGVO.

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