Mit der Einführung der Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) sollen Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen verhindert werden. „Digitale Aufzeichnungen“ meint finanzrelevante Transaktionsdaten, also alle Daten, die bei einem Verkauf, einer Zahlung oder einer Buchung in einem elektronischen Kassensystem entstehen.
Während Händler, Gastronomie und zahlreiche Dienstleister ihre Kassensysteme umrüsten mussten, betrifft diese Pflicht einen Bereich ausdrücklich nicht: Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung.
Warum Parkscheinautomaten ausgenommen sind
Die KassenSichV definiert sehr klar, welche Systeme unter die TSE-Pflicht fallen. Klassische elektronische Registrierkassen gehören dazu – Parkscheinautomaten dagegen nicht. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Parkscheinautomaten technisch, organisatorisch und funktional anders arbeiten als klassische Verkaufsstellen (ähnlich wie Fahrscheindrucker oder Fahrscheinautomaten im ÖPNV).
Das Ergebnis: Parkscheinautomaten – ob im On-Street- oder Off-Street-Kontext – benötigen keine TSE. Damit entfällt für Kommunen, Parkraumbewirtschafter und Betreiber jeglicher Aufrüstungsdruck, finanzielle Belastung oder Risikofaktor durch technische Umstellungen.
Digitale Bezahlmethoden im Aufwind
Der zeitweise diskutierte Zwang zur Umrüstung hat die Branche aufgeschreckt, aber er hatte auch eine positive Nebenwirkung: Er hat die Aufmerksamkeit für bargeldlose und vollständig digitale Parklösungen geschärft.
Die Debatte hat vielen Verantwortlichen gezeigt, wie abhängig traditionelle Parksysteme von Hardware, Bargeldsammlung, Wartung und Manipulationsschutz sind. Gleichzeitig haben sich digitale Bezahlmethoden längst als nutzerfreundliche und zukunftssichere Alternative etabliert:
- Kartenzahlung am Automaten
Viele Betreiber setzen mittlerweile auf Automaten, die ausschließlich EC- und Kreditkartenzahlung (auch kontaktlos via NFC) ermöglichen. Ganz ohne Bargeld und damit ganz ohne die typischen Risiken und Kosten.
- Mobiles Bezahlen am Smartphone
Im öffentlichen Straßenraum ist die mobile Zahlung am Smartphone schon seit Jahren üblich. Parkende können damit bequem via Smartphone bezahlen – ohne Parkschein, ohne Automat. Diese Entwicklung greift nun immer stärker auch im Off-Street-Bereich, also in Parkhäusern, Tiefgaragen und Freiflächen, die früher ausschließlich mit Schranke und Automat funktionierten.
Genau hier setzt das digitale Parksystem von Peter Park an: Durch automatische Kennzeichenerkennung entfällt der gesamte physische Ticketprozess. Kein Ticket, kein Automat, kein Papier – stattdessen digitale Erfassung bei Ein- und Ausfahrt und flexible Zahlungsoptionen. Das reduziert Aufwand und Kosten für Betreiber und bietet Parkenden ein durchgehend komfortables Parkerlebnis, inklusive nahtloser, moderner Bezahlung.
- Ticketverkauf im Onlineshop
Einige Parkflächen bieten Ihren Parkenden Zeittickets (z.B. Tagestickets, Monatstickets, …) an, die bislang meist am Automaten vor Ort gekauft werden müssen. Mit einem digitalen Parksystem lässt sich dieser Prozess deutlich vereinfachen: Parkende können ihre Zeittickets bequem online erwerben, sparen sich den Weg zum Automaten und müssen kein physisches Ticket mehr mitführen oder riskieren, es zu verlieren.
Ein weiterer Vorteil des digitalen Onlineshops: Dauerparker, etwa Mitarbeitende oder Anwohner, können ihre Parkberechtigungen selbst verwalten. Nach einer einmaligen Verifizierung hinterlegen sie einfach ein oder mehrere Kennzeichen. Der gesamte Prozess läuft damit eigenständig und digital ab – was den Verwaltungsaufwand für Parkflächeninhaber deutlich reduziert.
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Kontakt aufnehmenTermin vereinbarenNeue Freiheit für nachhaltige Entscheidungen
Mit der klaren gesetzlichen Ausnahme von Parkscheinautomaten in der Kassensicherungsverordnung erhalten Parkflächeninhaber eine völlig neue Handlungsfreiheit. Ohne TSE-Pflicht, ohne unnötige Aufrüstungskosten und ohne regulatorischen Zeitdruck können sie ihre Parkflächen nun strategisch weiterentwickeln – hin zu modernen, effizienten und nachhaltigen Lösungen. Digitale Systeme mit bargeldlosen Bezahlmethoden lassen sich so zukunftssicher einführen, ohne dass technische Pflichtmaßnahmen den Fortschritt ausbremsen. Das Ergebnis: mehr Flexibilität für Besitzer und ein deutlich verbessertes Parkerlebnis für alle Nutzenden.




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